Mit der Abgabe der Meldung verpflichtet sich der Teilnehmer an Prüfungen und Bewertungen zur Zahlung der Nenngebühren.
Er erkennt damit gleichzeitig die Prüfungsordnung und die Bestimmungen der Eignungsbewertung für die Bodenjagd an.
Die Teilnahme erfolgt "auf eigene Gefahr", unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Veranstalter, außer der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Melder bestätigt, dass er, soweit er nicht Besitzer und Führer des Teckels ist, zur Abgabe dieser verbindlichen Erklärung auch im Namen des Besitzers und Führers berechtigt ist.
Mit dem Absenden der Meldung willigt der Melder auch für den o.a. Besitzer und Führer in die ebenfalls zu bestätigenden Datenschutzbestimmungen ein. Der Melder versichert ebenfalls, dass für den oben gemeldeten Teckel eine Haftpflichtversicherung besteht.
Der gemeldete Teckel ist entsprechend den Bestimmungen des Seuchenschutzgesetzes geimpft.
Der Hund wird unter Vorlage der Ahnentafel und des Impfpasses vorgeführt.
Die Ausstellungsordnungen des DTK 1888 e.V. und des VDH werden anerkannt.